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ElektroG - RoHS Die EU-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) regelt die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Laut ElektroG § 5 Absatz 1 gehören zu den gefährlichen Stoffen - Blei (Pb) 0,1 Gewichtsprozent
- Quecksilber (Hg) 0,1 Gewichtsprozent
- Cadmium (Cd) 0,01 Gewichtsprozent
- Sechswertiges Chrom CR (VI) 0,1 Gewichtsprozent
- Polybromiertes Biphenyl PBB 0,1 Gewichtsprozent
- Polybromierter Diphenylether PBDE 0,1 Gewichtsprozent
ElektroG - WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) Ziel der EU-Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) ist es die Umweltbelastung durch Elektronikschrott zu verringern, zusätzlich soll der Erhalt von Rohstoffen gefördert werden. Ab dem 24. März 2006 sind deutsche Hersteller und Importeure verpflichtet, ihre Altgeräte kostenfrei wieder zurückzunehmen und zu entsorgen.
Welche Gerätekategorien fallen unter das ElektroG - WEEE? Haushaltsgroßgeräte
Haushaltskleingeräte
Informations- und Telekommunikationsgeräte
Geräte der Unterhaltungselektronik
Beleuchtungskörper
Elektrische und elektronische Werkzeuge
Spielzeuge, Sport und Freizeitgeräte
Medizinische Geräte
Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Automatische Ausgabegeräte
Interessante Links zu RoHS und WEEE: http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/5582.php http://www.ear-stiftung.de/stiftungear/fragenundantworten/
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Letzte Aktualisierung ( 26.03.2006 )
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