ImageK.jpg
Home arrow RoHS und WEEE
RoHS und WEEE PDF Drucken E-Mail
ElektroG - RoHS
Die EU-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) regelt die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Laut ElektroG § 5 Absatz 1 gehören zu den gefährlichen Stoffen
  
  • Blei (Pb) 0,1 Gewichtsprozent
  • Quecksilber (Hg) 0,1 Gewichtsprozent
  • Cadmium (Cd) 0,01 Gewichtsprozent
  • Sechswertiges Chrom CR (VI) 0,1 Gewichtsprozent
  • Polybromiertes Biphenyl PBB 0,1 Gewichtsprozent
  • Polybromierter Diphenylether PBDE 0,1 Gewichtsprozent

 

ElektroG - WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment)

Ziel der EU-Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) ist es die Umweltbelastung durch Elektronikschrott zu verringern, zusätzlich soll der Erhalt von Rohstoffen gefördert werden. Ab dem 24. März 2006 sind deutsche Hersteller und Importeure verpflichtet, ihre Altgeräte kostenfrei wieder zurückzunehmen und zu entsorgen.

Welche Gerätekategorien fallen unter das ElektroG - WEEE?

  • Haushaltsgroßgeräte
  • Haushaltskleingeräte
  • Informations- und Telekommunikationsgeräte 
  • Geräte der Unterhaltungselektronik 
  • Beleuchtungskörper 
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge 
  • Spielzeuge, Sport und Freizeitgeräte 
  • Medizinische Geräte 
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • Automatische Ausgabegeräte

 

 

 

Interessante Links zu RoHS und WEEE:

 

http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/5582.php

 

http://www.ear-stiftung.de/stiftungear/fragenundantworten/

  

Letzte Aktualisierung ( 26.03.2006 )
 
(C) 2010 Rodenhausen Electronic
Rodenhausen electronic - Electronic Components